Solidarisch. Entschlossen. Antifaschistisch.
Team

Unser Team

Christiane Götschel

Rechtsanwältin

Jürgen Kasek

Jurist

Dr. Heinrich Steinführer

Rechtsanwalt

Jonas Venediger

Sekretariat

Rechtsgebiete

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Christiane

Strafrecht
Verkehrsrecht
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Mietrecht

Jürgen

Verwaltungsrecht
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Zivilrecht
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Heinrich

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unsere Philosophie

Was unsere Arbeit ausmacht

Ein großer Teil der Anwaltschaft in Deutschland betrachtet den eigenen Berufsstand, ähnlich wie Ärzt*innen, als eine Art Kaste, als „Halbgötter in Schwarz“. Wir gehören zu dem kleineren Teil, denn wir haben feste Prinzipien. In Anlehnung an die Idee des „Sozialistischen Anwaltskollektivs“ im Berlin (West) der 1970er Jahre, sehen wir uns als Anwält*innen in einer Tradition des sozialen und linken Engagements gegen Chancenungleichheit, Benachteiligung und Diskriminierung.

Deshalb beruht unsere Kanzlei-Philosophie neben gründlicher juristischer Arbeit auf Werten wie Solidarität, Progressivität und einem entschiedenen Standpunkt gegen Faschismus und Rechtsextremismus. Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsvertreter*innen unserer Mandant*innen, sondern als aktive Teilnehmer*innen in einem fortwährenden Kampf für soziale Gerechtigkeit und Gleichheit. Und wir schauen diesem Rechtsstaat genau auf die Finger und nutzen die Regularien zu Gunsten der „Kleinen“, Schwachen“, der „Standhaften“ und „Unangepassten“…

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch folgende Grundsätze aus:

  1. Solidarität: Wir stehen solidarisch an der Seite der Unterdrückten und Benachteiligten. Unsere Arbeit ist geprägt von Mitgefühl und Empathie für alle, die politisch verfolgt oder diskriminiert werden. Gemeinsam setzen wir uns für eine gerechtere Gesellschaft ein und bemühen uns in jeglicher Form auch den finanziell schwächer gestellten den Weg zur Gerechtigkeit zu ebnen.
  2. Progressive Werte: Unsere Kanzlei ist geprägt von progressiven Werten, die sich für soziale, ökonomische und politische Gleichheit einsetzen. Wir vertreten die Interessen der Arbeiter*innenklasse und aller marginalisierten Gruppen, unabhängig von Geschlecht, Identität oder Orientierung. Hierbei ist natürlich auch zu erwähnen, dass die Mitarbeiter*innen unserer Kanzlei ebenso Queer und divers in Identität und Sexualität sind.
  3. Antifaschistischer Kampf: Unser Engagement gegen Faschismus ist unerbittlich. Wir setzen uns aktiv für den Schutz demokratischer Werte ein und lehnen jede Form von rechter Ideologie ab. Unsere juristische Arbeit ist ein Beitrag zum Widerstand gegen autoritäre Strukturen und rechtsgerichtete Tendenzen.
  4. Partizipation an sozialen Bewegungen: Wir sehen uns nicht nur als Anwält*innen und andere Mitarbeitende, sondern als Teilnehmer*innen an sozialen Bewegungen. Wir unterstützen und stärken Initiativen, die für positive Veränderungen kämpfen. Unsere Kanzlei engagiert sich für eine lebendige Demokratie und setzt sich gegen jegliche Form von Unterdrückung ein.
  5. Transparenz und Bildung: Wir setzen auf Transparenz in unserer Arbeit und streben danach, rechtliche Prozesse für unsere Mandant*innen verständlich zu machen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, öffentliche Aufklärung und Bildung in rechtlichen Belangen zu fördern, um die Empowerment der Gemeinschaft zu stärken.

Durch diese Grundsätze streben wir danach, nicht nur Rechtsschutz zu bieten, sondern auch aktiv zur Veränderung und zum Aufbau einer gerechteren Gesellschaft beizutragen, in der jede Person, unabhängig von Geschlecht, ihre Rechte und Würde wahren kann.

Kosten

Kosten für eine anwaltliche Vertretung gemäß RVG

Grundsätzliches

Die Kosten für eine rechtliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich sind zwei verschiedene Abrechnungsvarianten möglich:

  • nach dem Streitwert und der Gebührentabelle des RVG oder nach
  • individueller Vergütungsvereinbarung (Stundensätze).

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung (ca. 1 Zeitstunde) belaufen sich auf 100 Euro, die in bar gegen Quittung oder per Überweisung nach Rechnungslegung zu erbringen sind. Die Erstberatung umfasst dabei die gründliche Prüfung Ihrer Rechtsposition sowie unter Umständen bereits auch ein anwaltliches Schreiben an den Gegner.

Sind Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, diese Gebühr aufzubringen, können Sie dafür vorher gegebenenfalls einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig) beantragen. Die Beratung kostet Sie dann lediglich einen Eigenanteil von 10 Euro. Den Beratungshilfeschein bringen Sie einfach zur Erstberatung mit. Informationen zu den Voraussetzungen der Beratungshilfe sowie einen entsprechenden Antrag zum Herunterladen finden Sie auf der Website der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Leipzig.

Kosten d. Vertretung vor Gericht

Die Gebühren des Rechtsanwalts für die gerichtliche Vertretung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und werden nach Streitwerten berechnet. Der Streitwert in einem Zivilverfahren ist immer der Wert der Forderung, um die gestritten wird (z. B. der Kaufpreis).

Die meisten Verfahren vor dem Familiengericht haben feststehende Streitwerte und Gebührensätze. Bereits im Rahmen der Erstberatung werde ich Sie über anfallende Kosten bei Gerichtsverfahren ausführlich informieren.

Je nach Einkommenssituation ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Abrechnung über Prozesskostenhilfe möglich.

Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Vor allem bei außergerichtlichem Tätigsein bietet sich die Abrechnung über eine Vergütungsvereinbarung an. Mein Stundensatz beträgt hierfür 100 Euro pro Zeitstunde. Dieser Betrag versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall kann jedoch auch hier eine Abrechnung nach dem RVG geboten sein

Rechtsschutz-versicherung

Bei vielen Streitigkeiten werden die Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine diesbezügliche Deckungsanfrage an Ihre Versicherung kann auch ich für Sie stellen.

Für familienrechtliche Auseinandersetzungen hingegen bezahlen Rechtschutzversicherungen die Kosten leider meist nicht. Gern prüfe ich aber Ihren Versicherungsvertrag, ob vielleicht doch eine Kostenübernahme möglich ist.